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Künftige StrommangellagenAxpo will Gaskraftwerk in Muttenz bauen

Modulare Gasturbinen-Generator-Einheiten vom Typ TM2500 eines neu gebauten temporären Reservekraftwerks auf dem Areal von General Electric, aufgenommen in Birr AG.

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Im Zuge der Energiekrise im Winter 2022 hat der Bund eine Art Notfallplan erarbeitet, sollte in der Schweiz der Strom wieder knapp werden. Ein Teil davon sind drei sogenannte Reservekraftwerke in Birr AG, Cornaux NE und Monthey VS, welche im Fall einer erneuten Mangellage angeworfen werden könnten, um Strom für das ganze Land zu produzieren.

Doch die Verträge für die drei Anlagen laufen Ende Frühling 2026 aus. Weil der Bund an dieser «Lebensversicherung» aber festhalten will, sucht er neue Betreiber. Die Ausschreibung ging heute Donnerstag zu Ende.

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Die Axpo will im Auhafen in Muttenz BL ein Gaskraftwerk mit 340 Megawatt Leistung bauen. Das entspricht der Grössenordnung eines Reaktors des Kernkraftwerks Beznau. Bei Versorgungsengpässen soll es Hunderttausende Haushalte mit Strom beliefern können. Doch das Projekt wäre, sollte es ausgewählt werden, sowohl klima- wie lokalpolitisch höchst umstritten.

Klimastreik von Bundesgerichtsentscheid beflügelt

Auf nationaler Ebene ist der stärkste Gegner der Axpo der Klimastreik: Dieser hatte den Bund wegen der Bewilligung für das Reservekraftwerk in Birr bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen – und gewonnen. Die Landesregierung hätte das fossile Kraftwerk Birr nicht zulassen dürfen, so das Urteil.

Beflügelt von diesem Erfolg will der Klimastreik sämtliche weiteren derartigen Projekte bekämpfen. Der Bau von Reservekraftwerken sei «in Zeiten der Klimakrise fatal».

Die Axpo hält dem entgegen, dass in Muttenz ein CO2-neutrales Gaskraftwerk entstehen soll. Geplant ist, die Gasturbinen mit E-Methanol zu betreiben: also mit Wasserstoff, der chemisch mit CO2 zu Methanol synthetisiert wird. Methanol verbrennt aber in der Gasturbine nur CO2-neutral, wenn der dafür benötigte Wasserstoff mithilfe von überschüssigem Wind- oder Solarstrom aus Wasser elektrolytisch produziert wird.

Der Grund, warum nicht einfach auf Wasserstoff gesetzt wird, ist logistischer Natur. Der Alkohol E-Methanol ist flüssig und damit gut transportier- und lagerbar. Das Gas Wasserstoff hingegen kann in grossen Mengen fast nur über Pipelines transportiert werden. «Diese fehlen derzeit, genauso wie eine Möglichkeit, grössere Mengen Wasserstoff zu lagern», sagt Axpo-Sprecher Martin Stucki. Der Standort Auhafen mit Schiff- und Zuganschluss wäre also ideal, um E-Methanol via Schiff oder Zug anzuschaffen und zu lagern.

E-Methanol ist aber auf dem Weltmarkt aktuell stark gefragt. Obwohl die Produktion überall hochgefahren wird, soll es in absehbarer Zeit ein knappes und teures Gut bleiben, urteilen Experten. Die Axpo will darum «aufgrund der noch limitierten Verfügbarkeit von E-Methanol» in der Anfangsphase mit fossilen Brennstoffen operieren. Der CO2-Ausstoss soll dabei etwa durch Klimazertifikate kompensiert werden.

Muttenzer wollen keine Kraftwerke

Noch ist es allerdings nicht so weit. Zum einen muss die Axpo vom Bund den Zuschlag für das Projekt erhalten, zum anderen drohen Streitigkeiten. Bisher hatte die Bevölkerung von Muttenz kein Interesse an Grosskraftwerken auf ihrem Gemeindegebiet. Die Bevölkerung hat sich in der Vergangenheit gegen sämtliche entsprechenden Ideen gewehrt.

Bei einer bewilligten, vom Klimastreik Basel organisierten Kundgebung wird vor dem Hauptsitz des Gasverbundes Mittelland (GVM) demonstriert. Auch der GVM plant in Muttenz den Bau eines Flüssiggas-Terminals.

Ursprünglich wollte die Chemieproduktionsfirma CABB 2008 am gleichen Ort ein Gaskombikraftwerk bauen, was aber vom Gemeinderat nicht nur abgelehnt wurde, sondern auch gleich eine neue Bestimmung im Zonenreglement nach sich zog: «Elektrizitätserzeugungsanlagen, welche mit Erdöl, Erdgas oder Kohle betrieben werden, sind nicht zulässig.»

Das verärgerte insbesondere die ansässige Chemie, die dagegen Beschwerde einlegte und unter der Führung von Novartis und CABB bis vors Bundesgericht zog: Dieses entschied aber 2018 im Sinne der Gemeinde und erklärte die Zonenumplanung für rechtsgültig.